Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22412
OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10 (https://dejure.org/2011,22412)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.07.2011 - 2 L 46/10 (https://dejure.org/2011,22412)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - 2 L 46/10 (https://dejure.org/2011,22412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,22412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 19 Abs 4 S 1 GG
    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsgemäße Bestimmung des Abgabenschuldners; Änderung des Umlagebescheides durchbricht nicht die Bestandskraft des Beitragsbescheides an die Mitgliedsgemeinde; Drittwirkung von Verwaltungsakten; Einwand der Rechtswidrigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Satzungsmäßige Bestimmung eines Abgabenschuldners bei der Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; Materielle Bestandskraft und Bindungswirkung eines mangelhaften Beitragsbescheids; Zweistufigkeit des Finanzierungssystems bei Gewässerunterhaltungsbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Satzungsmäßige Bestimmung eines Abgabenschuldners bei der Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; Materielle Bestandskraft und Bindungswirkung eines mangelhaften Beitragsbescheids; Zweistufigkeit des Finanzierungssystems bei Gewässerunterhaltungsbeiträgen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10
    Die Zweistufigkeit des Finanzierungssystems bei Gewässerunterhaltungsbeiträgen führt dazu, dass die Grundsteuerpflichtigen bzw. Grundstückseigentümer einer Umlegung der Verbandsbeiträge den Einwand entgegenhalten können, die auf der ersten Stufe erfolgte Veranlagung der Mitgliedsgemeinde sei rechtswidrig, weil die dafür geltenden Maßstäbe verfehlt worden seien; dieser Einwand wird nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Mitgliedsgemeinde ihr gegenüber erlassene Beitragsbescheide hat unanfechtbar werden lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1.07 -, NVwZ 2008, 314).(Rn.12).

    Im Übrigen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1.07 -, NVwZ 2008, 314 [317], RdNr. 39; vgl. auch OVG BBg, Beschl. v. 23.03.2010 - OVG 9 N 55.09 -, NVwZ-RR 2010, 537; Urt. v. 22.11.2006 - OVG 9 B 14.05 -, Juris, RdNr. 22) bereits geklärt, dass die Zweistufigkeit des Finanzierungssystems bei Gewässerunterhaltungsbeiträgen dazu führt, dass die Grundsteuerpflichtigen, Grundstückseigentümer oder sonstigen Umlageschuldner einer Umlegung der Verbandsbeiträge den Einwand entgegenhalten können, die auf der ersten Stufe erfolgte Veranlagung der Mitgliedsgemeinde sei rechtswidrig, weil die dafür geltenden Maßstäbe verfehlt worden seien, und dass dieser Einwand nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Mitgliedsgemeinde ihr gegenüber erlassene Beitragsbescheide hat unanfechtbar werden lassen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2010 - 2 L 242/09

    Satzungsmäßige Bestimmung des Abgabenschuldners bei Umlage von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10
    Zur satzungsmäßigen Bestimmung des Abgabenschuldners bei der Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen (wie Senatsbeschluss v. 13.12.2010 - 2 L 242/09 - NVwZ-RR 2011, 419).

    Die Regelung begegnet auch deshalb Bedenken, weil offen bleibt, welchen Ermittlungsaufwand die Gemeinde betreiben muss, bevor sie den Flächennutzer in Anspruch nehmen kann (vgl. zum Ganzen: Beschl. d. Senats v. 13.12.2010 - 2 L 242/09 -, NVwZ-RR 2011, 419).

  • BVerfG, 07.06.1993 - 1 BvR 68/89

    Umfang der Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs. 4 GG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10
    Über die (einfache) Bindungswirkung inter partes hinaus kommt einem Verwaltungsakt Tatbestandswirkung nur dann zu, wenn gegen diesen Verwaltungsakt anderweitiger Rechtsschutz zur Verfügung steht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.06.1993 - 1 BvR 68/89 -, Juris, RdNr. 4).

    Eine solche Tatbestandswirkung kommt einem Verwaltungsakt aber nur dann zu, wenn gegen diesen Verwaltungsakt anderweitiger Rechtsschutz zur Verfügung steht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.06.1993 - 1 BvR 68/89 -, Juris, RdNr. 4).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10
    Verfahrensstufungen in Form bindender Vorentscheidungen, die durch den Angriff gegen die Endentscheidung nicht mehr oder nur eingeschränkt einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden können, sind allerdings mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nur vereinbar, sofern - erstens - die Bindung einer Behörde an vorangehende Feststellungen oder Entscheidungen einer anderen Behörde sich hinreichend klar aus einer gesetzlichen Bestimmung ergibt, - zweitens - gegen die mit Bindungswirkung ausgestattete Vorentscheidung ihrerseits effektiver Rechtsschutz zur Verfügung steht und - drittens - die Aufspaltung des Rechtsschutzes mit einer etwaigen Anfechtungslast gegenüber der Vorentscheidung für den Bürger klar erkennbar und nicht mit unzumutbaren Risiken und Lasten verbunden ist (BVerfG, Beschl. v. 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 -, Juris, RdNrn.
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10
    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht bei der Beurteilung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch solche nach materiellem Recht entscheidungserhebliche und von dem Antragsteller innerhalb der Antragsfrist vorgetragene Rechtsänderungen zu berücksichtigen, die erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bis zur Entscheidung über den Zulassungsantrag eingetreten sind (BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.02 -, NVwZ 2004, 744).
  • BVerwG, 05.07.2002 - 7 AV 2.02

    Prozeßstrategie Dosenpfand - § 53 VwGO, keine Zuständigkeitsbestimmung allein aus

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10
    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht bei der Beurteilung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch solche nach materiellem Recht entscheidungserhebliche und von dem Antragsteller innerhalb der Antragsfrist vorgetragene Rechtsänderungen zu berücksichtigen, die erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bis zur Entscheidung über den Zulassungsantrag eingetreten sind (BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.02 -, NVwZ 2004, 744).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis von selbstzahlenden Krankenhauspatienten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10
    Ein Dritter, der von einem nicht an ihn gerichteten Bescheid nachteilig betroffen wird, kann eine Verletzung eigener Rechte im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO nur geltend machen, wenn er sich auf eine öffentlich-rechtliche Norm stützen kann, die ihn als Dritten zu schützen bestimmt ist (BVerwG, Urt. v. 21.12.1995 - 3 C 34.94 -, BVerwGE 100, 230 [233]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 14.05

    Heranziehung des Eigentümers eines Waldgrundstücks zu

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10
    Im Übrigen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1.07 -, NVwZ 2008, 314 [317], RdNr. 39; vgl. auch OVG BBg, Beschl. v. 23.03.2010 - OVG 9 N 55.09 -, NVwZ-RR 2010, 537; Urt. v. 22.11.2006 - OVG 9 B 14.05 -, Juris, RdNr. 22) bereits geklärt, dass die Zweistufigkeit des Finanzierungssystems bei Gewässerunterhaltungsbeiträgen dazu führt, dass die Grundsteuerpflichtigen, Grundstückseigentümer oder sonstigen Umlageschuldner einer Umlegung der Verbandsbeiträge den Einwand entgegenhalten können, die auf der ersten Stufe erfolgte Veranlagung der Mitgliedsgemeinde sei rechtswidrig, weil die dafür geltenden Maßstäbe verfehlt worden seien, und dass dieser Einwand nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Mitgliedsgemeinde ihr gegenüber erlassene Beitragsbescheide hat unanfechtbar werden lassen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2010 - 9 N 55.09

    Gewässerunterhaltungsbeitrag; Refinanzierung; Gewässerunterhaltungsumlage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10
    Im Übrigen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1.07 -, NVwZ 2008, 314 [317], RdNr. 39; vgl. auch OVG BBg, Beschl. v. 23.03.2010 - OVG 9 N 55.09 -, NVwZ-RR 2010, 537; Urt. v. 22.11.2006 - OVG 9 B 14.05 -, Juris, RdNr. 22) bereits geklärt, dass die Zweistufigkeit des Finanzierungssystems bei Gewässerunterhaltungsbeiträgen dazu führt, dass die Grundsteuerpflichtigen, Grundstückseigentümer oder sonstigen Umlageschuldner einer Umlegung der Verbandsbeiträge den Einwand entgegenhalten können, die auf der ersten Stufe erfolgte Veranlagung der Mitgliedsgemeinde sei rechtswidrig, weil die dafür geltenden Maßstäbe verfehlt worden seien, und dass dieser Einwand nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Mitgliedsgemeinde ihr gegenüber erlassene Beitragsbescheide hat unanfechtbar werden lassen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

    Die Gemeinde hat die Wahl zwischen diesen Personen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 4. Juli 2011 - 2 L 46/10 - juris Rn. 6 und vom 5. Dezember 2013 - 2 L 176/12 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2023 - 4 L 15/23

    Wertmäßiger Kostenbegriff bei der Ermittlung der Beiträge zum

    Deswegen führt die Umlage bei der Zweistufigkeit des Finanzierungssystems für die Wasserverbandslast, für die sich auch der hiesige Landesgesetzgeber entschieden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 -, juris Rn. 29) und bei der die Umlagepflichtigen gegen ihre Heranziehung auf zweiter Stufe Einwendungen im Sinne eines Einwendungsdurchgriffs auch betreffend die Heranziehung der Verbandsmitglieder auf erster Stufe erheben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 -, juris Rn. 39; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 2 L 50/07 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 4. Juli 2011 - 2 L 46/10 -, juris Rn. 11; Urteil vom 27. Februar 2020 - 2 L 35/18 -, juris Rn. 80; Urteil vom 11. August 2022 - 2 L 14/20 -, juris Rn. 58), nicht zum Entfallen der Klagebefugnis der Verbandsmitglieder.

    Eine Gemeinde oder Verbandsgemeinde kann die ihr durch den Einwendungsdurchgriff möglicherweise entstehenden Nachteile gerade vermeiden, indem sie auf der ersten Stufe die Rechtmäßigkeit des ihr gegenüber ergangenen Beitragsbescheids prüft und, wenn sich Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit ergeben, diesen anficht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. September 2016 - 9 B 81.15 -, juris Rn. 11 unter Bezugnahme auf OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 2 L 46/10 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 78.15

    Umlage des Beitrags zur Gewässerunterhaltung durch Gemeinde auf Eigentümer;

    Die Gemeinde kann ihrerseits Nachteile, die ihr durch die Durchgriffsrüge möglicherweise entstehen, vermeiden, indem sie auf der ersten Stufe die Rechtmäßigkeit des ihr gegenüber ergangenen Beitragsbescheides prüft und diesen gegebenenfalls gerichtlich anficht (so zutreffend OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 2 L 46/10 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 79.15

    Status des gesetzlichen Vertreters einer Gemeinde mit Körperschaftsstatus als

    Die Gemeinde kann ihrerseits Nachteile, die ihr durch die Durchgriffsrüge möglicherweise entstehen, vermeiden, indem sie auf der ersten Stufe die Rechtmäßigkeit des ihr gegenüber ergangenen Beitragsbescheides prüft und diesen gegebenenfalls gerichtlich anficht (so zutreffend OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 2 L 46/10 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 80.15

    Status des gesetzlichen Vertreters einer Gemeinde mit Körperschaftsstatus als

    Die Gemeinde kann ihrerseits Nachteile, die ihr durch die Durchgriffsrüge möglicherweise entstehen, vermeiden, indem sie auf der ersten Stufe die Rechtmäßigkeit des ihr gegenüber ergangenen Beitragsbescheides prüft und diesen gegebenenfalls gerichtlich anficht (so zutreffend OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 2 L 46/10 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 81.15

    Status des gesetzlichen Vertreters einer Gemeinde mit Körperschaftsstatus als

    Die Gemeinde kann ihrerseits Nachteile, die ihr durch die Durchgriffsrüge möglicherweise entstehen, vermeiden, indem sie auf der ersten Stufe die Rechtmäßigkeit des ihr gegenüber ergangenen Beitragsbescheides prüft und diesen gegebenenfalls gerichtlich anficht (so zutreffend OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 2 L 46/10 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2013 - 2 L 176/12

    Bestimmtheit einer Satzung betreffend die Umlage von

    Die Gemeinde hat die Wahl zwischen diesen Personen (vgl. zum Ganzen: Beschl. d. Senats v. 04.07.2011 - 2 L 46/10 -, juris, RdNr. 6).
  • VG Magdeburg, 24.03.2014 - 9 B 45/14

    Umlagen von gemeinschaftlichen Beiträgen für die Gewässerunterhaltung

    Mit der in § 3 US-3.ÄndS getroffenen Regelung, wonach vorrangig der Eigentümer (Absatz 1) und anstelle dessen der Erbbauberechtigte, sofern ein Erbbaurecht bestellt ist (Absatz 2), die Umlage schulden, handelt es sich einerseits nicht um eine bloße Aufzählung von potentiellen Umlageschuldnern (vgl. dazu OVG LSA, B. v. 13.10.2010, 2 L 242/09 sowie v. 04.07.2011, 2 L 46/10; JURIS).
  • VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

    Mit den Regelung in § 3 Abs. 1 und 2 US hat die Beklagte der Rechtsprechung des OVG LSA (dazu B. vom 13.12.2010 - 2 L 242/09 - und 04.07.2011 - 2 L 46/10 -) Rechnung getragen, in dem sie den Eigentümer und Erbbauberechtigten nicht gleichsam nebeneinander zu Umlageschuldnern bestimmt hat.
  • VG Greifswald, 19.05.2017 - 3 A 1221/15

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Umlagegebühr nach GUVG MV § 3 Abs 1 S 3

    Unschädlich ist, dass die Satzungsregelung den Gesetzestext des § 3 Abs. 1 Satz 3 GUVG lediglich wiederholt (VG Greifswald, Urt. v. 18.01.2010 - 3 A 1421/07 - n.v.; VG Schwerin, Urt. v. 20.01.2011 - 4 A 543/06 -, juris Rn. 50; a. A.: OVG Magdeburg, Beschl. v. 13.12.2010 - 2 L 242/09 -, NVwZ-RR 2011 S. 419; Beschl. vom 4.7.2011 - 2 L 46/10 -, juris; Arndt in: Dewenter/Habermann/Riehl/Steenbock/Arndt/Mücke, KAG SH, Stand 7/05, § 2 Rn. 59).
  • VG Halle, 07.10.2013 - 4 B 250/13

    Umlage von Verbandsbeiträgen gemäß § 56 WG LSA (juris: WasG ST 2011)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht